Sein Leben lang war Ernst Weber Teil eines Verbunds – Anwalt in einer Sozietät, zusammen mit Kollegen unter gemeinsamer Flagge. Zum ersten Mal in seiner juristischen Laufbahn ist er seit April 2021 als Kanzlei Ernst A. Weber in ganz eigener Sache unterwegs. Für ihn war das Anlass genug, nicht nur seinen bisherigen Außenauftritt zu überarbeiten, sondern von Grund auf eine neue Identität in der Kommunikation mit bestehenden und potentiellen neuen MandantInnen zu entwickeln. So kam es, dass Ernst Weber die Agentur Lindenfeld damit beauftragte, ihn „neu zu erfinden“. Diese Formulierung stammt übrigens tatsächlich aus dem ersten Gespräch der Auftragsklärung. Eine so schöne Bitte bekommen wir nicht alle Tage an uns herangetragen, sodass alle im Team bis in die Haarspitzen motiviert waren, diesem Wunsch in der gestalterischen Königsdisziplin Corporate Identity auch gerecht zu werden.
Als erster Teilschritt wurde die Entwicklung eines Claims verabredet. Während sein Eigenname Ernst A. Weber als Kanzleiname feststand, sollte dieser im gestalteten Schriftzug um einen unverwechselbaren Zusatz ergänzt werden, der gewissermaßen die Maxime der Kanzlei zum Ausdruck bringt. Nach der Präsentation von sieben möglichen Vorschlägen kam die Entscheidung vergleichsweise schnell: „Das Recht auf den Punkt.” traf den Nerv unseres Auftraggebers, weil er beide Bedeutungsebenen der Aussage in aktuellen Mandantensituationen wiederfand:
1. „Das Recht auf den Punkt.“ steht zum einen für die pointierten fachlichen Fähigkeiten der Anwaltskanzlei.
2. Zum anderen bringt die Maxime das Recht von MandantInnen zum Ausdruck, die Sache auf den Punkt und damit zu einem guten Abschluss zu bringen.
Der Webauftritt www.ernstweber.de
Eine überragende Arbeit von Dir und Deinem Team, bei der ich mich nicht zuletzt auch wegen der Fotos absolut wiederfinden und wohlfühlen kann.
Ernst Weber
Und dass hier alles aus einer Hand ineinandergreift – selbst die Bilder hat die Agentur Lindenfeld mit „Bordmitteln“ verwirklicht – sieht und spürt man:
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